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   BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15   

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https://dejure.org/2016,4668
BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15 (https://dejure.org/2016,4668)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2016 - 1 WB 23.15 (https://dejure.org/2016,4668)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 1 WB 23.15 (https://dejure.org/2016,4668)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 6 Abs 1 WBO, § 7 Abs 1 WBO, § 17 Abs 3 WBO, § 114 VwGO
    Bewerbung auf einen Dienstposten; Versetzungsantrag; Umschulung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsbegehren eines Berufsoldaten über seine Bewerbung auf den Dienstposten eines Schwarmführers des Militärfachlichen Dienstes; Antrag auf Umschulung auf eine bestimmtes Waffensystem

  • rewis.io

    Bewerbung auf einen Dienstposten; Versetzungsantrag; Umschulung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungsbegehren eines Berufsoldaten über seine Bewerbung auf den Dienstposten eines Schwarmführers des Militärfachlichen Dienstes; Antrag auf Umschulung auf eine bestimmtes Waffensystem

  • rechtsportal.de

    Entscheidungsbegehren eines Berufsoldaten über seine Bewerbung auf den Dienstposten eines Schwarmführers des Militärfachlichen Dienstes; Antrag auf Umschulung auf eine bestimmtes Waffensystem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - S. 6 f. und vom 10. Oktober 2002 - 1 WB 40.02 - S. 7 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15
    Zudem sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - S. 6 f. und vom 10. Oktober 2002 - 1 WB 40.02 - S. 7 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2009 - 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09

    Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung für Anästhesiepflege;

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 23.15
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Ausbildung eines Soldaten (stRspr vgl. z.B. hierzu - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36 S. 43 und vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18 f. m.w.N.).
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